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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Drucksachen-house.ch Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Rechnungen und sonstigen Leistungen der Firma Drucksachen-house.ch, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden oder nicht zwingend gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorschreiben. Die Abgabe einer Bestellung schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Auftraggeber ein. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Verträge über die Ausführung von Aufträgen, insbesondere die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Bestellung des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Offerten Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Offerten, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, gelten grundsätzlich als Richtpreisofferten. Eine definitive Offerte erfolgt bei Auftragserteilung. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen. Aufträge Aufträge sind grundsätzlich nur dann bindend, wenn Sie von Drucksachen-house.ch schriftlich bestätigt sind. Ausreichend ist hierbei eine schriftliche Bestätigung per E-Mail durch den Auftrag-nehmer. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn eine Bestellung eingeht. Etwaige von der jeweils gültigen Preisliste abweichende Preisabsprachen erreichen erst dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Auftraggeber neben dem Dritten weiterhin Vertragspartei und damit neben dem Dritten Schuldner bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten). Ausführung des Auftrages Der Auftragnehmer führt die Aufträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus. Die Druckdaten/ Vorlagen sind gemäss den Vorgaben und Datenformaten des Auftragnehmers anzuliefern. Sollte der Auftraggeber Druckdaten/ Vorlagen in anderen als vom Auftragnehmer angegebenen Druckdaten anliefern, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung des Auftrages. Preise Für alle Produkte gilt die jeweils gültige aktuelle Preisangabe, es sei denn, es wurde ein anderer Preis ausdrücklich und schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt. Alle Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten. Verpackungsmaterial im üblichen Rahmen ist in den Preisen enthalten, es sei denn, der Aufraggeber wird auf andere Bedingungen hingewiesen. Preise verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreis- oder Lohnerhöhungen, welche vor Fertigstellung des Auftrages erfolgen könnten. Zahlungsbedingungen Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftragggebers gegen Rechnung. Allfällige damit verbundene Kosten trägt der Auftraggeber. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug zu begleichen. Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, so wird ein Verzugszins in Höhe von 5% erhoben. Etwaige Mahn-/Inkassokosten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen. Wird eine Lieferung per Nachnahme vom Empfänger verweigert, oder kann diese aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, nicht ordnungsgemäss zugestellt oder ausgeliefert werden, so muss der Auftraggeber für etwaige Kosten des Auftragnehmers aufkommen. Die bestellte Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt und gilt als sofort fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch bei laufenden Produktionen oder Aufträgen die Zahlungsbedingungen zu ändern, z.B. sollte sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beim Auftraggeber feststellen lassen. Gleichfalls behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, in einem solchen Falle die Lieferung zu stoppen oder die Produktion einzustellen. Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschliesslich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum des Auftragnehmers. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, z. B. Zahlungsverzug, hat der Auftragnehmer nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt der Auftragnehmer die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfändet der Auftragnehmer die Vorbehaltsware, ist dies ein Rücktritt vom Vertrag. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Beitrags für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den dem Auftragnehmer vom Auftraggeber geschuldeten Beträgen zu verrechnen. Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäss im Geschäftsverkehr zu veräussern und/oder zu verwenden, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Vorpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschliesslich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Auftragnehmer ab; der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Auftraggeber auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an den Auftragnehmer zu bewirken, als noch Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber bestehen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, dabei obliegt dem Auftragnehmer die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten. Lieferfristen Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden und die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Auftragnehmer eintreffen. Die bei Auftragsannahme bestätigten Liefertermine sind bei “Standardaufträgen” Ca.-Angaben. Weisen die gelieferten Druckdaten nach Bestätigung eines Liefertermins Mängel auf, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an die Lieferfrist gebunden. Gleiches gilt bei verspäteter Druckfreigabe durch den Auftraggeber. Gerät der Auftragnehmer unverschuldet in Lieferrückstand, z.B. durch Arbeitsniederlegung, Streik, höhere Gewalt, Krieg, Energie- oder Materialmangel, durch Verzugs- und Vertragsverletzung Dritter (z.B. Zulieferer, Lieferanten) sowie durch alle Fälle höherer Gewalt, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht, vom Vertrag/ Bestellung zurückzutreten, und/ oder den Auftragnehmer für etwaige Schadensersatzforderungen in Anspruch zu nehmen. Bei Lieferverzug, der eindeutig und nachweislich durch den Auftragnehmer verschuldet wurde, haftet dieser maximal bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn ein schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigter Liefertermin vorliegt. Abnahmeverzug Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zu fakturieren und etwaige Lagerkosten (auch von Dritten) sowie etwaige Entsorgungskosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Skizzen und EntwürfeSkizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Urheberrechte Der Auftraggeber erwirbt mit Bezahlung des geschuldeten Entgelts grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und zur Verbreitung an den vom Auftragnehmer geschaffenen Werken. Der Erwerb ausschliesslicher Nutzungsrechte durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. In jedem Falle gehen die Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts über.
Reproduktionsrecht Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Druckdaten, Bild- und Textvorlagen, Logos, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Dies gilt auch für Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Sofern Dritte gegenüber Drucksachen.house eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber der Drucksachen-house.ch spätestens bei schriftlicher Aufforderung von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen freizustellen und der Firma Drucksachen-house.ch sämtliche aus einer Rechtsverletzung resultierenden Schäden zu ersetzen. Auftraggebern ist es grundsätzlich nicht gestattet, Druck- bzw. Bildvorlagen hochzuladen, die strafbare, rechts- oder sittenwidrige Inhalte aufweisen. Bei Zuwiderhandlung kann Drucksachen-house.ch diese Aufträge ohne Vorankündigung entfernen. Die Firma Drucksachen-house.ch behält sich darüber hinaus das Recht vor, rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge Die vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsunterlagen (Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw) und Werkzeuge (Stanzformen usw.) bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Werbung Der Auftragnehmer behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu verwenden. Mehraufwand Vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. –bearbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/Bilddaten sowie die mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Autokorrekturen Autokorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in offerierten Preisen nicht enthalten und werden dem Auftraggeber ggf. in Rechnung gestellt. Branchenübliche Toleranzen Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben vorbehalten. Soweit dem Auftragnehmer durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber. Mehr- oder Minderlieferung Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% - können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Vom Auftraggeber geliefertes Material Vom Auftraggeber beschafftes Material ist dem Auftragnehmer frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch die Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Lieferung Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers und erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse und auf dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich vereinbarte abweichende Lieferadresse muss vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sollte bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc. eine äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich sein, so darf diese nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich beim Transportunternehmen an Ort und Stelle festgehalten werden. Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen werden nicht berücksichtigt. Mängelrüge, Rückgabe Der Auftraggeber prüft nach Erhalt die gelieferte Ware sorgfältig. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 10 Tagen nach Empfang schriftlich zu erfolgen. Für später gemeldete Mängel haftet der Auftragnehmer nicht mehr. Bei berechtigter Mängelrüge, welche eindeutig und zweifelsfrei vom Auftragnehmer zu verantworten ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu entsprechender Nachbesserung oder entsprechender Ersatzleistung in einer angemessenen Frist. Ein Nachdruck erfolgt ausschliesslich bei Vollständigkeit der Ware. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer dieses Recht bereits mit Auftragserteilung. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Bei unfreien Rücksendungen an den Auftragnehmer wird die Annahme verweigert. Diese dürfen nur in schriftlicher Absprache mit dem Auftragnehmer erfolgen. Für eine vereinbarte Rücksendung ersetzen wir nur den jeweils günstigsten Versandweg. Bei farbigen Reproduktionen sind geringe Abweichungen in allen Herstellungsverfahren möglich und können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden. Haftungsbeschränkungen Dem Auftragnehmer übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht über den Auftragswert hinaus für direkte oder indirekte Schäden des Auftraggebers, die insbesondere auf Mängel, Terminverzögerungen oder Missverständnissen beruhen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus Verzug oder aus Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten nur, soweit diese Schäden voraussehbar sind. Die Haftung des Auftragnehmers ist zudem ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder Dritte an der gelieferten Ware Veränderungen vornimmt. Bei elektronischen Daten und Datenübernahme Für vom Auftraggeber angelieferte Daten (über Datenträger oder Internet), die inhaltlich fehlerhaft, qualitativ mangelhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckprodukts entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu verarbeitenden Dateien wird vom Auftragnehmer nicht übernommen. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler. Datenspeicherung Die Druckdaten werden nach Lieferung der Ware drei Monate lang aufbewahrt. Vom Auftraggeber gelieferte Datenträger werden nicht retourniert, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Risiken einer späteren einwandfreien Bereitstellung, insbesondere aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken, trägt der Auftraggeber. Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, Farbauszüge, Fotolithos, Nutzenfilme, Satz, Abzüge sowie Werkzeuge) besteht ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung nicht. Kontroll- und Prüfdokumente (Gut zum Druck) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Plots, Kopien, Dateien usw) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Erfüllungsort und Gerichtsstand Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Geschäftssitzes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wurde. Anwendbar ist Schweizer Recht. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der o.g. Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame/n Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Drucksachen-house.ch Online-Druckportal von Kellenberger Marketing & Druck Bielackerstrasse 19 4412 Nuglar
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